Gibt es Fristen für die Anmeldung im Marktstammdatenregister?
Sie planen den Einbau eines Dachs? Dann nehmen Sie sich in den vier Wochen nach der Inbetriebnahme unbedingt einen Moment Zeit. Denn für neue Anlagen schreibt der Gesetzgeber eine Registrierungsfrist von einem Monat nach Inbetriebnahme vor.
Ihr Dachs erzeugt in Ihrem Keller schon seit Jahren Strom und Wärme – was nun?
Auch Bestandsanlagen unterliegen der Anmeldepflicht. Da die einmonatige Frist hier natürlich längst verstrichen ist, gibt der Gesetzgeber hier eine pauschale Deadline vor: Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Bestandsanlagen registriert sein.
Was passiert, wenn Sie die Frist versäumen?
Wer seinen Dachs, seine Photovoltaik-Anlage oder seinen Stromspeicher nicht anmeldet, verstößt gegen §111e des Energiewirtschaftsgesetzes. Und das kann eine Kürzung der Förderungen zur Folge haben. Achten Sie deswegen unbedingt darauf, Ihren Dachs fristgerecht anzumelden.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Sie interessieren sich für einen Dachs, fürchten aber die Auflagen und Vorschriften? Wir übernehmen das für Sie. Ihren neuen Dachs melden wir bei allen relevanten öffentlichen Stellen an, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können. Auch bei der Anmeldung Ihres bereits vorhandenen Dachs unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an!